Rechtsanwalt Gerd Chwoyka

Gerd Chwoyka
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Familienrecht

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Zwangsvollsteckung

Im Rahmen des Forderungseinzuges nutzen wir sämtliche Möglichkeiten die das Zwangsvollstreckungsrecht bietet. Hierzu zählen insbesondere die neuen Auskunftsmöglichkeiten nach §802 I ZPO, sogenannte Drittauskünfte. Diese beinhalten die Einholung von Kontoinformationen, Arbeitgeberdaten, KFZ-Zulassungsdaten.
Im Bereich der Forderungspfändung gehören auch die Pfändung von Lebensversicherungen, Bausparverträgen, Kontokorrentkredite, Mietpfändungen sowie Steuerrückerstattungsansprüche zu den effektiven Pfändungsmöglichkeiten.

Daneben werden Ihre titulierten Ansprüche, sofern möglich, grundbuchrechtlich gesichert und gegebenenfalls die Vollstreckung in das Grundstück betrieben.

Auf Wunsch sichern wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. Ebenso machen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend und schützen Sie vor unberechtigten Rückforderungen desselben.

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